So werden Sie Praxispartner der hochschule 21

Wenn Sie Praxispartner werden möchten:

  • Senden Sie uns Ihr Praxisplatzangebot, damit wir Sie intern als neuen Praxispartner der hochschule 21 erfassen können. Bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre Ansprechpersonen und deren Kontaktdaten mitzuteilen.
  • Kommunizieren Sie intern, dass Sie mit der hochschule 21 zusammenarbeiten.
  • Damit Sie möglichst ausreichend und gute Bewerbungen erhalten, können Sie uns Ihr Gesuch als PDF senden oder einen entsprechenden Link zu Ihrer Homepage. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Starten Sie Ihr Recruiting, um auf den freien Praxisplatz und ihr Angebot aufmerksam zu machen.
  • Wir vermitteln keine Studierenden an die Betriebe, helfen aber über unsere Studienberatung und anhand einer Liste mit freien Praxisplätzen, dass Studierende, die bereits eine Zulassung, aber noch keinen Praxispartner haben, einen passenden Praxispartner finden. Die Studienberatung gibt darüber hinaus auch Studieninteressierten Tipps bei der Suche nach einem Praxispartner.
  • Wenn Sie sich für einen Bewerber oder eine Bewerberin entschieden haben, vergewissern Sie sich, dass der Bewerber oder die Bewerberin sich bei uns über das Online Portal beworben hat und uns den Praxisvertrag hat zukommen lassen.
  • Bitte beachten Sie die zusätzlichen Hinweise für den Studiengang Architektur DUAL (siehe weiter unten).

Wie geht es weiter, wenn Sie sich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden haben?

Es werden insgesamt zwei Verträge geschlossen:

  • Der Praxispartner schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Studierenden ab.
  • Die Hochschule schließt einen Studienvertrag mit dem Studierenden ab, nachdem er/sie sich beworben hat. 

Als Partnerbetrieb gehen Sie gegenüber der hochschule 21 keine vertragliche Verpflichtung ein. Die einzige Bindung ist der Arbeitsvertrag mit dem oder der Studierenden. Sie können die Konditionen frei verhandeln und entscheiden dabei selbst, ob Sie sich zunächst befristet oder für die Dauer des gesamten Studiums binden wollen.

Sie benennen für Ihr Unternehmen eine verantwortlich betreuende Person, die mindestens über die Qualifikation verfügt, die die Studierenden mit ihrem Abschluss erlangen. Für den Studiengang Architektur gehört dazu, dass Sie als Praxispartner für die dualen Studierenden über eine betreuende Person mit berufsqualifizierendem Abschluss der Architektur verfügen sowie als Praxisunternehmung grundsätzlich in der Lage sind, den Studierenden im Praxisstudium Aufgabenstellungen aus allen Leistungsphasen der Architektur (0-9) anzubieten oder entsprechende Arbeiten zu beurteilen. Eine entsprechende Selbstauskunft finden Sie hier.

Die Beschäftigung muss mindestens eine Praxisphase eines Semesters abbilden. Eine Praxisphase dauert drei Monate. Theoriephasen und Praxisphasen wechseln sich ab (Termine zum Studienablauf für die Studiengänge der Fachbereiche Bauwesen und Technik). Die erste Praxisphase dauert von Januar bis März, die nächste dann von Juli bis September. Pro Semester sind die Studierenden also ein Quartal im Praxisunternehmen, pro Kalenderjahr sechs Monate.In jeder Praxisphase soll den Studierenden eine Urlaubszeit von insgesamt 2 Wochen ermöglicht werden. Die Woche vor Beginn einer Praxisphase ist die jeweilige Prüfungswoche und deshalb frei von Lehrveranstaltungen.

Jeder Praxispartner entscheidet eigenverantwortlich, wie er den dualen Studenten oder die duale Studentin während der Praxisphase einsetzt. Bei Bedarf unterstützt die hochschule 21 die inhaltliche Ausgestaltung der Praxisphase.

Kooperationsvereinbarung (zurzeit nur für den Studiengang Architektur dual)

Die Akkreditierung unseres Studiengangs Architektur dual verpflichtet uns, einen Nachweis zu führen, dass die Praxisphasen, die unsere Studierenden in den Unternehmen verbringen, integraler Bestandteil des akademischen Studiums sind. Aus diesem Grund versenden wir eine Kooperationsvereinbarung sowie eine Selbstauskunft an alle Praxisunternehmen, die erneut oder erstmals eine Studentin oder einen Studenten der hochschule 21 im Unternehmen ausbilden möchten. Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung sowie die Selbstauskunft gilt als Voraussetzung um Praxispartner der hochschule 21 zu bleiben, bzw. zu werden. 

Marion Albers

Marion Albers
M.A.

  • Beratung, Kommunikation und Marketing
  • Abteilungsleitung
Thomas Riekenberg

Dipl.-Ök.
Thomas Riekenberg

  • Beratung Praxispartner