Aufnahmeverfahren für den Studiengang Architektur DUAL

Der Bachelorstudiengang Architektur DUAL erfährt einen regen Zulauf. Wie in allen Studiengängen an der hochschule 21 unterliegt auch hier die Qualität und Studierbarkeit einer kontinuierlichen Evaluation, welche grundlegend die jeweilige Höchstzahl an Studienplätzen berücksichtigt. Um weiterhin sicher zu stellen, dass die Größe der Lerngruppen unseren Personal-, Raum- und Ausstattungskapazitäten (z.B. auch der EDV-Arbeitsplätze) entspricht, haben wir daher für den Studiengang Architektur DUAL ein Aufnahmeverfahren entwickelt.

Für die Bewerberinnen und Bewerber gibt es einige Veränderungen:

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Unabhängig davon, ob Sie bereits mit einem Praxispartner im Kontakt stehen, müssen Sie sich in jedem Fall über unser Online-Bewerbungsportal bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar eines jeden Jahres für den Studienbeginn im selben Jahr. Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden Sie zu einem Aufnahmeverfahren in die hochschule 21 eingeladen. Der Versand der Einladung kann einige Wochen dauern, wir bitten um Verständnis.

Das Aufnahmeverfahren besteht aus

  • einem einstündigen Eignungstest: Der Eignungstest (Multiple Choice) dient der Feststellung der Studienfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber. Er umfasst Fragen aus den Bereichen Logik, Algebra und Geometrie, die mittels Textaufgaben, Zahlen-/Figurenfolgen und Matrizentest abgefragt werden, sowie Fragen zur räumlichen Wahrnehmung und Allgemeinbildung.
  • einer einstündigen Zeichenübung: Die Zeichenübung ist vorbereitender Teil des Auswahlgespräches und dient der Feststellung grundsätzlicher handwerklicher Fähigkeiten. Im Rahmen der Übungsstunde soll ein Gegenstand mit gegebenen Hilfsmitteln zeichnerisch und textlich erfasst werden (Skizze mit Beschriftung). Die Skizze bildet einen möglichen Gesprächsansatz für das Auswahlgespräch und ergänzt somit den Eignungstest.
  • einem halbstündigen Auswahlgespräch: Das Auswahlgespräch wird mit jeweils drei Bewerberinnen / Bewerbern durchgeführt und dient der persönlichen Einschätzung der Lehrenden. Das Auswahlgespräch stellt keine Prüfung möglichen Fachwissens auf dem Gebiet der Architektur dar.

Das Aufnahmeverfahren wird an einem Termin durchgeführt. Die Einladung erfolgt schriftlich sobald alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht sind. Bitte geben Sie unbedingt unverzüglich Rückmeldung, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.

Als Ergebnis des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie Ende März

a) ein Angebot für einen Studienplatz (Zulassung), *

b) einen Wartelistenplatz oder 

c) eine Absage.

* Für diesen Studiengang gilt außerdem: Das Praxisunternehmen muss offizieller Kooperationspartner der hochschule 21 sein bzw. werden. Bitte weisen Sie das Unternehmen bei einem Vorstellungsgespräch darauf hin. Alle Fragen dazu kann das Unternehmen mit unserer Abteilung Praxispartner klären.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein zweiter Termin für das Aufnahmeverfahren im Sommer stattfinden. Zu diesem Termin werden ggf. noch Studienplätze vergeben, die z.B. durch die nicht fristgerechte Annahme von Studienplätzen frei geblieben sind.

 

    Häufig gestellte Fragen

    Angela Karolak

    Angela Karolak

    • Bewerbungsmanagement

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