Qualifikationsziele Architektur DUAL
Der Studiengang Architektur DUAL (BARC) ist ein grundständiger achtsemestriger dualer Bachelorstudiengang des Fachbereichs Bauwesen mit 240 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System.
Das Studium und die Lehre bereiten die Studentinnen und Studenten auf ihr berufliches Tätigkeitsfeld vor und vermitteln ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit und zu verantwortlichem beruflichen Handeln befähigt werden. Dafür wird in anwendungsbezogener Lehre in Zusammenarbeit mit geeigneten Unternehmen der Berufspraxis eine breit angelegte, wissenschaftlich fundierte Qualifikation als Grundlage für die Berufsausübung vermittelt (berufsqualifizierender Abschluss). Die Studentinnen und Studenten werden befähigt, selbständig und im Zusammenwirken mit anderen unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bauliche Maßnahmen zu planen, durchzuführen und zu evaluieren und dabei deren Bedeutung für die Individuen, die Gesellschaft und die berufliche Praxis zu erkennen und zu berücksichtigen. In Kooperation der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern des Fachbereichs Bauwesen wird ein polytechnischer Ansatz verfolgt, der zu einem Ingenieurabschluss führt (Bachelor of Engineering).
Vermittelt werden fachspezifische Grundkenntnisse der Architektur im Städte- und Hochbau, wie die wesentlichen Aspekte der Entwurfs- und Gestaltungsmethodik und der Gebäudelehre, der Konstruktion, Tragwersklehre und Gebäudetechnik, der Kultur- und Kunstwissenschaften, der Sozial- und Humanwissenschaften, der Umweltwissenschaften, der Technikwissenschaften, sowie der Bauökonomie, des Baumanagements und des Bau- und Planungsrechts. Ziel ist, die Studentinnen und Studenten zu befähigen, in interdisziplinären Teams zu arbeiten und mittels Zusammenarbeit, Diskussionen und selbständigem logischen Denken in Schriftstücken, Zeichnungen, Modellbauten und Bewertungen zu handeln und Ideen zu vermitteln. Kreatives Denken, Innovation und Führungsübernahme werden ebenso vermittelt wie dreidimensionales Denken bei der Ausarbeitung von Entwürfen. Hinzu kommen Entwurfstheorie und -methoden, kunst- und architekturtheoretisches Verständnis und technisches Wissen über Struktur, Materialien und Konstruktion. Wesentlich ist hierbei, die Bedürfnisse von Kundschaft und Benutzenden wie auch der Gesellschaft insgesamt in ihrem jeweiligen materiellen und immateriellen Kontext zu erkennen.
Das generalistische Studienziel wird unterstützt durch das duale Studium, in dem Theorie- und Praxisphasen quartalsweise wechseln. Hierdurch lernen die Studentinnen und Studenten schon von Studienbeginn an das Wirkungsfeld von Architektinnen und Architekten kennen. Sie werden mit praxisnahen Aufgaben konfrontiert, lernen die komplexen Zusammenhänge des Bauens verstehen und können frühzeitig ihre an der Hochschule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden und überprüfen. Die im integrierten Praxisstudium gewonnenen Erfahrungen, welche mittels Berichten, schriftlichen Ausarbeitungen und Referaten in die Theoriephase hineingetragen werden (insgesamt 30 Leistungspunkte), führen zu einer unmittelbaren Verzahnung von Theorie und Praxis sowie einer intensiven Verbindung der Lernorte Hochschule und Praxisunternehmung. Dabei nehmen die integrativen Fertigkeiten im Laufe des Curriculums an Komplexität zu.
Die Qualifikationsziele des dualen Bachelorstudiengangs Architektur (vgl. § 11 MRVO) folgen den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments, dem Niedersächsischen Architektengesetz von 2017 sowie dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz von 2017. Der Bachelorabschluss erfüllt im Zusammenhang mit dem zweijährigen Berufspraktikum (Berufspraktische Tätigkeit) nach Art. 46 BARL die Kriterien der EU-Richtlinie zur Eintragung in die Architektenlisten der deutschen Architektenkammern. Die Qualifikationseinstufung entspricht im europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) der Stufe 6.
Die Qualifikationen, die durch das Curriculum erworben werden, erfüllen die Definitionen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 (Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie) sowie der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013.
Entsprechend kommen im achtsemestrigen dualen Bachelorstudiengang Architektur DUAL die theoretischen und praktischen Aspekte der Architekturausbildung ausgewogen zur Geltung und folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen werden erworben:
- die Fähigkeit zu architektonischer Gestaltung, die sowohl ästhetischen als auch technischen Erfordernissen gerecht wird;
- angemessene Kenntnisse der Geschichte und Lehre der Architektur und damit verwandter Künste, Technologien und Geisteswissenschaften;
- Kenntnisse in den bildenden Künsten wegen ihres Einflusses auf die Qualität der architektonischen Gestaltung;
- angemessene Kenntnisse in der städtebaulichen Planung und Gestaltung, der Planung im Allgemeinen und in den Planungstechniken;
- Verständnis der Beziehung zwischen Menschen und Gebäuden sowie zwischen Gebäuden und ihrer Umgebung und Verständnis der Notwendigkeit, Gebäude und die Räume zwischen ihnen mit menschlichen Bedürfnissen und Maßstäben in Beziehung zu bringen;
- Verständnis des Architekten für seinen Beruf und seine Aufgabe in der Gesellschaft, besonders bei der Erstellung von Entwürfen, die sozialen Faktoren Rechnung tragen;
- Kenntnis der Methoden zur Prüfung und Erarbeitung des Entwurfs für ein Gestaltungsvorhaben;
- Kenntnis der strukturellen und bautechnischen Probleme im Zusammenhang mit der Baugestaltung;
- angemessene Kenntnisse der physikalischen Probleme und der Technologien, die mit der Funktion eines Gebäudes — Schaffung von Komfort und Schutz gegen Witterungseinflüsse — im Rahmen nachhaltiger Entwicklung zusammenhängen;
- die technischen Fähigkeiten, die erforderlich sind, um den Bedürfnissen der Benutzer eines Gebäudes innerhalb der durch Kostenfaktoren und Bauvorschriften gesteckten Grenzen Rechnung zu tragen;
- angemessene Kenntnisse derjenigen Gewerbe, Organisationen, Vorschriften und Verfahren, die bei der praktischen Durchführung von Bauplänen betroffen sind, sowie der Eingliederung der Pläne in die Gesamtplanung.
Gemäß den Leitlinien zu den Ausbildungsinhalten des Niedersächsische Architektengesetzes (NArchtG) vom 25. September 2017 umfasst das achtsemestrigen duale Bachelorstudiengang Architektur DUAL mindestens 240 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (Credit Points).
Davon entfallen auf die verschiedenen Sachgebietsgruppen:
- Entwerfen und Gebäudelehre: 70 Credit Points
- Darstellung und Gestaltung: 26 Credit Points
- Städtebau, Orts- und Regionalplanung: 28 Credit Points
- Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Architektur: 24 Credit Points
- Baukonstruktion und Tragwerksplanung: 42 Credit Points
- Baustoffe, Bauphysik und Gebäudetechnik: 26 Credit Points
- Bauökonomie und Planungsmanagement: 24 Credit Points
Die Inhalte der Sachgebietsgruppe Recht und Regelwerke werden in verschiedenen Modulen vermittelt. Sie sind jedoch im wesentlichen Bestandteil der Sachgebietsgruppen 3 und 7, weshalb die hier minimal erforderlichen 6 Credit Points die Credit Point Anzahl dort entsprechend erhöht.
Gemäß dem Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG) vom 25. September 2017 erfüllt das Studium die Anforderungen an die Ausbildungsinhalte zur Aufnahme in die Architektenliste.
Fragen zum Nachweis der mindestens zweijährigen Berufspraxis nach Abschluss des Studiums und ggf. weiterer erforderlicher Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen sind an die Architektenkammer Niedersachsen zu richten; etwaig abweichende Anforderungen sind bei den jeweiligen anderen Architektenkammern zu erfragen.
Im vierjährigen dualen Bachelorstudiengang Architektur DUAL, der mit dem Bachelor of Engineering abgeschlossen wird, entfallen mindestens 153 von minimal 126 erforderlichen Leistungspunkten auf Fächer, die im engeren Sinne dem Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) zuzuordnen sind. Gleichwohl ist das Studienfach Architektur in seiner ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung grundsätzlich dem MINT-Bereich zuzurechnen.
Gemäß dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) in der Neufassung vom 25.9.2017 ermöglicht das erfolgreich abgeschlossene Studium das Führen der Berufsbezeichnung «Ingenieurin» oder «Ingenieur».
Darüber hinaus orientieren sich die Kompetenzen, die durch das Curriculum erworben werden, inhaltlich an den Definitionen der UNESCO/UIA Charta für die Ausbildung von Architektinnen und Architekten in der überarbeiteten Fassung von 2011 (Tokio). Abweichend von der offiziellen Übersetzung wird im Folgenden der Begriff «Design» durch «Entwurf» ersetzt.
Studentinnen und Studenten des achtsemestrigen dualen Bachelorstudiengangs Architektur DUAL erwerben bis zum Ende ihres Studiums Fähigkeiten im Entwerfen, Planen und Konstruieren, sowie Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in die Lage versetzen, ihre Rolle als Generalisten zu erfüllen und interdisziplinäre Programmziele zu koordinieren. Diese Kompetenzen sind wesentlich für den Beruf der Architektin / des Architekten und unterscheiden ihn von anderen Dienstleistenden im Bereich der gebauten Umwelt. Integrative Fertigkeiten nehmen im Laufe des Architekturcurriculums an Komplexität zu. Der Bachelorstudiengang Architektur DUAL beinhaltet daher im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Studienzyklus das Erlernen folgender Kompetenzen:
Entwurf
- Fähigkeit zur Fantasie, zum kreativen Denken, zur Innovation sowie zur Führungsübernahme.
- Fähigkeit zur Informationsrecherche, zur Definition von Problemen, zur Durchführung von Analysen sowie zur kritischen Beurteilung und Formulierung von Aktionsstrategien.
- Fähigkeit zum dreidimensionalen Denken bei der Ausarbeitung von Entwürfen.
- Fähigkeit zum Abwägen unterschiedlicher Faktoren, Einbringen von Wissen und Anwenden der erlernten Fertigkeiten beim Lösen von Entwurfsproblemen.
Wissen
Kultur- und Kunstwissenschaftsstudium
- Fähigkeit, auf Grundlage der Kenntnis historischer und kultureller Präzedenzfälle aus der lokalen, regionalen und internationalen Architekturgeschichte zu handeln.
- Fähigkeit, auf Grundlage der Kenntnis der schönen Künste und mit dem Bewusstsein zu handeln, dass diese die Qualität der Architekturgestaltung beeinflussen.
- Verständnis der Wichtigkeit und Problematik von kulturellem Erbe und Denkmalschutz in der Baukultur.
- Bewusstsein für die Verbindungen zwischen Architektur und anderen kreativen Disziplinen.
Sozialwissenschaftsstudium
- Fähigkeit, auf Grundlage der Kenntnisse gesellschaftlicher Zusammenhänge zu handeln und mit Kundschaft und Benutzenden zu arbeiten, die die Anforderungen der Gesellschaft repräsentieren.
- Fähigkeit, Projektunterlagen anhand der Definition der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse zu entwickeln und zusammenhängende und funktionale Anforderungen für unterschiedliche Arten von bebauter Umwelt zu erforschen und zu definieren.
- Verständnis des sozialen Kontextes, in denen Bauprojekte entstehen, in Bezug auf die ergonomischen und räumlichen Anforderungen und Fragen der Gleichberechtigung und der Teilhabe.
- Bewusstsein für die relevanten Codes, Vorschriften und Normen für die Planung, Gestaltung, Konstruktion, Gesundheit, Sicherheit und die Verwendung von Bauprojekten.
Umweltwissenschaftsstudium
- Fähigkeit, auf Grundlage der Kenntnis der natürlichen Systeme und der Baukultur zu handeln.
- Verständnis der Problematik des Erhalts bestehender Bausubstanz und des Abfallmanagements.
- Verständnis des Lebenszyklus von Materialien, Problemen der ökologischen Nachhaltigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt, der energiesparenden Gestaltung sowie von passiven Systemen und deren Verwaltung.
- Verständnis für die Geschichte und Praxis der Landschaftsarchitektur, der Stadtgestaltung sowie der Gebiets- und Landesplanung und deren Zusammenhang mit der lokalen und globalen Demografie und natürlichen Bodenschätzen.
- Verständnis für die Verwaltung von natürlichen Systemen unter Berücksichtigung der Gefahren von Naturkatastrophen.
Technisches Studium
- Technisches Wissen über Struktur, Materialien und Konstruktion.
- Fähigkeit, mit innovativer technischer Kompetenz in der Verwendung von Bautechniken und dem Verständnis ihrer Entwicklung zu handeln.
- Verständnis der Vorgänge der technischen Gestaltung und Integration von Struktur, Konstruktionstechnologien und Dienstleistungssystemen in eine effektiv funktionierende Einheit.
- Verständnis der Dienstleistungs-, Transport-, Kommunikations-, Wartungs- und Sicherheitssysteme.
- Verständnis für die Rolle der technischen Dokumentation und Spezifikationen bei der Entwurfsrealisierung und der Konstruktions-, Kosten-, Planungs- und Kontrollverfahren
Entwurfsstudium
- Kenntnis der Entwurfstheorie und -methoden.
- Verständnis der Entwurfsverfahren und -vorgänge.
- Kenntnis von Präzedenzfällen im Entwerfen sowie in Architekturkritik.
Professionelles Studium
- Fähigkeit, auf Grundlage der Kenntnis von professionellen, geschäftlichen, finanziellen und legalen Zusammenhängen zu handeln.
- Fähigkeit des Verständnisses der unterschiedlichen Formen der Auftragsvergabe bei Architekturdienstleistungen.
- Aufklärung über die Arbeitsweisen in der Bau- und Entwicklungsindustrie, der Finanzdynamik, der Immobilieninvestitionen und Gebäudeverwaltung.
- Aufklärung über die möglichen Aufgaben der Architekten in konventionellen und neuen Tätigkeitsbereichen und in einem internationalen Umfeld.
- Verständnis von Geschäftsgrundsätzen und deren Anwendung auf die Entwicklung von gebauter Umwelt, auf die Projektverwaltung sowie auf die effiziente professionelle Beratung.
- Verständnis der Berufsethik und Verhaltenskodizes in der praktischen Anwendung der Architektur und der rechtlichen Verantwortung der Architektinnen und Architekten in Bezug auf Registrierung, Praxis und Bauverträge.
Fähigkeiten
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Architektinnen und Architekten sowie Mitgliedern interdisziplinärer Teams.
- Fähigkeit, mittels Zusammenarbeit, Diskussionen, mathematischem Denken, Schriftstücken, Zeichnungen, Modellbauten und Bewertungen zu handeln und Ideen zu vermitteln.
- Fähigkeit, manuelle, elektronische, grafische und Modellbau-Talente zielgerecht einzusetzen, um einen Entwurfsvorschlag auszuarbeiten, zu entwickeln, zu definieren und vorzustellen.
- Verständnis von Bewertungssystemen, die mithilfe von manuellen und/oder elektronischen Mitteln effiziente Bewertung von Bauprojekten realisieren.
Gemäß der UNESCO/UIA Charta ist für den hochschulischen Erwerb der beschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren Vollzeitstudium ohne Berücksichtigung von Praxiszeiten erforderlich (notwendiger quantitativer Indikator). Dies kann in Deutschland grundsätzlich nur innerhalb des zweiten Studienzyklus mit einem Master- oder Diplomabschluss erreicht werden. Um den international geltenden UNESCO/UIA Standard zu erfüllen, ist daher nach Abschluss des praxisintegrierenden achtsemestrigen Bachelorstudiengangs Architektur DUAL ein konsekutives Masterstudium mit entsprechender Regelstudienzeit zu absolvieren.
Prof. Dr.-Ing.
Karsten Ley
Architekt und Stadtplaner
Städtebau, Architekturtheorie und Entwerfen
- Studiengangsleitung Architektur DUAL
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