Zusätzliche Berufsqualifikationen zum dualen Studium an der hochschule 21
Alle technischen Studiengänge an der hochschule 21 schließen mit dem Bachelor of Engineering (B. Eng.) ab und sind staatlich anerkannt. Der Abschluss berechtigt zur Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur. Die Ingenieurkammer Niedersachsen verleiht den Absolventen der hochschule 21 zusätzlich eine Ingenieururkunde.
Der Bachelor of Engineering (B. Eng.) ermöglicht ein Masterstudium an Hochschulen in Europa, wobei jede Hochschule autark über die Anerkennung von Studienleistungen für das meist stark spezialisierte Masterstudium entscheidet.
Durch Wahlpflichtfächer und Kammerprüfungen können zusätzliche Qualifikationen erreicht werden. Zum Beispiel die EBA (erweiterte betontechnologische Ausbildung), der Handwerksmeister/die Handwerksmeisterin und verschiedene Lehrabschlüsse.
Studieninteressierten, die nach der (Fach-)Hochschulreife im ersten Schritt einen Handwerksberuf erlernt haben und jetzt auf den Gesellenbrief ein weiterführendes Studium aufsatteln wollen, bietet die hochschule 21 einen erleichterten Zugang zum Meisterbrief. In Kooperation mit der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade werden Lehrinhalte der Studiengänge im Fachbereich Bauwesen für einige Prüfungsteile anerkannt (Fachtheorie).
Den Nachweis der Fachpraxis und Fachtheorie (Teil I und II der Meisterprüfung) erlangen Sie durch den Bachelorabschluss in den Studiengängen Bauingenieurwesen DUAL oder Architektur DUAL.
Vom Teil III der Meisterprüfung (kaufmännische Kenntnisse und Recht) kann, durch das Belegen bestimmter Module, eine Befreiung erfolgen:
- BWL (für ARC im SS) bzw. BWL A (für Bau und WBI im WS) als Pflichtmodul
- RWJ (SS), WIR (WS) und PBR (SS) aus dem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien DUAL
Teil IV AEVO kann als WPF oder SQL belegt werden.
Durch die HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade werden folgende Studienleistungen auf Teile der Meisterprüfungsberufe angerechnet:
Meisterprüfungsberuf | Studiengang | befreit vom Teil der MP (MP = Meisterprüfung) |
---|---|---|
Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Tischler | Bauingenieurwesen, Architektur | Teil I bis auf die Arbeitsprobe/Meisterstück und Teil II |
Dachdecker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Metallbauer | Bauingenieurwesen, Architektur | Teil II |
Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien | Teil III |
Die hochschule 21 bietet im Rahmen des Studienangebots „Schlüsselqualifikationen“, für alle Studiengänge einen Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Ausbildereignung nach AEVO an. Der Lehrinhalt entspricht dem Prüfungsteil 4 des „Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK)“, - Berufs- und Arbeitspädagogik.
Nach Bestehen der Prüfung wird diese durch die hochschule 21 auch als Prüfungsleistung mit 2 ECTS-Punkten im Fach Schlüsselqualifikationen anerkannt und als solche ausgewiesen. Der Vorbereitungslehrgang zur Ablegung der Prüfung nach AEVO wird unter der Fachbezeichnung Schlüsselqualifikationen angeboten.
Die Anmeldung entspricht dem des „kaufmännischen Fachwirt (HWK)“Der Teil IV der Meisterprüfungen entspricht der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO. Die Ausbildereignungsprüfung wird für die Ausbildung von Lehrlingen benötigt. Der Teil IV der Meisterprüfung wird als eigenständiges Modul jährlich im Sommersemester an der hochschule 21 angeboten.
Mit dem E-Schein erwerben Sie die höchstmögliche betontechnologische Ausbildung und dürfen eine Betonprüfstelle leiten. Sie haben die Möglichkeit, Mitglied beim Verband Deutscher Betoningenieure zu werden (VDB). Für den theoretischen Teil ist das Schwerpunktmodul SPSA (Wahlpflichtfach in BAU 7) zu belegen. Nach ausreichender Praxis kann der E-Schein nach DIN 1045-2, Abschnitt 9.6.1 erworben werden.
Durch belegen des Wahlpflichtfachs Arbeitssicherheit können die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß Anhang B der RAB 30 erworben werden (Anerkennung nur bei Bestehen der Klausur mit einer Punktzahl von mindestens 70%). Durch das zusätzliche Belegen eines Lehrgangs bei der BauBG, kann die Befähigung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung erlangt werden.
Für Absolventen des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien DUAL besteht aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der hochschule 21 und der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade die Möglichkeit, den nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Fortbildungsabschluss „Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK)“ zu erwerben. Diese Fortbildung befähigt dazu, in mittelständisch handwerklich orientierten Unternehmen Sach-, Organisations-, Führungs- und Ausbildungsaufgaben wahrzunehmen.
Voraussetzung ist zwingend eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung. Der „Kaufmännische Fachwirt (HWK)“ wird durch ablegen der Teile III (Betriebsführung) und IV (Ausbildereignung) der Meisterprüfungen erworben. Für den Teil III muss vor der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zusätzlich eine Teilleistung aus den verschiedenen Handlungsfeldern für eine vollständige Anerkennung erbracht werden.
Teil IV AEVO
Die Prüfung zur Ausbildereignung findet an der Hochschule im Sommersemester statt. Die Interessenten haben sich mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade anzumelden. Anmeldevordrucke stehen über Moodle „AEVO“ zum Herunterladen zur Verfügung. Bleibt der angemeldete Kandidat/in der Prüfung ohne vorherige Abmeldung fern, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Ein Vorbereitungslehrgang wird unter der Fachbezeichnung Schlüsselqualifikationen (AEVO) angeboten.
Teil III Betriebsführung
Absolventen des Bachelorstudienganges Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien DUAL können von Prüfungsteilen (Handlungsfeldern) der Betriebsführung befreit werden, Sie müssen aber in einem Handlungsfeld, aus dem Teil III, die Prüfung vor der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ablegen.
Die Prüfung gliedert sich in fünf Handlungsfelder von denen eines geprüft werden muss:
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern
- Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
- Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten
- Personalwesen gestalten und Personal führen
- Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren
Zur Prüfung muss sich selbstständig bei der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade angemeldet werden. Ansprechpartnerin ist Frau Schröder Tel.: 04131 712132.
Für Studierende des Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien DUAL besteht die Möglichkeit während des Studiums den Lehrabschluss als Immobilienkauffrau/-mann vor der IHK abzulegen. Voraussetzung sind 1800 Arbeitsstunden in einem Betrieb der Immobilienbranche, dies ist in der Regel nach der 4. Praxisphase erfüllt.
Die Studierenden der Studiengänge Architektur DUAL und Bauingenieurwesen DUAL haben die Möglichkeit während des Studiums den Lehrabschluss als Bauzeichner/in vor der IHK abzulegen. Voraussetzung ist eine bestandene Zulassungsklausur mit mehreren Zeichenübungen als Hausarbeit, zusätzlich müssen 4 Praxisphasen erfolgreich abgeschlossen sein.