Qualitätssicherung an der hochschule 21
Die hochschule 21 gewährleistet eine qualitativ hochwertige akademische Ausbildung. Wiederkehrende Studiengangsakkreditierungen sowie regelmäßige Evaluierungen und Zertifizierungen sind für unsere Hochschule selbstverständlich.
Seit 2005 ist die hochschule 21 als private Hochschule durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur staatlich anerkannt. Damit ist die vollkommene Gleichwertigkeit unserer Studienabschlüsse mit Abschlüssen staatlicher Fachhochschulen garantiert. Daneben wurde im „Gesetz zur Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes“ verankert, dass die hochschule 21 einen Landeszuschuss zur Deckung der Kosten erhalten kann. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die hochschule 21 durch das „Ministerium für Wissenschaft und Kultur“ im Auftrag der Niedersächsischen Landesregierung gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf die Baustudiengänge. Aus den Fördermitteln konnten wir in der Vergangenheit unter anderem unsere Laborausstattung stetig erweitern..
Die Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) ist eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Organisation, deren Hauptaufgabe es ist, Bachelor- und Masterstudiengänge (Programmakkreditierung) und die internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssysteme (Systemakkreditierung) an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen-, Kunst- und Musikhochschulen, sowie dualen Hochschulen zu akkreditieren.
Die ASIIN e. V. (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e. V.) setzt sich national wie international für die Anerkennung, Vergleichbarkeit und Qualitätsprüfung (Akkreditierung) von Bachelor- und Masterstudiengängen einsetzt.
Die FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) ist eine international ausgerichtete Stiftung zur Sicherung von Transparenz und Qualität im Bildungsbereich. Sie begutachtet die fachlich-inhaltliche Ausrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Die FIBAA ist damit eine Art TÜV für akademische Bildung und bestätigt die akademische Akzeptanz, Berufsrelevanz und Marktakzeptanz der jeweiligen Studiengänge. Die Akkreditierung wird alle vier bis fünf Jahre erneuert und garantiert die Qualität unserer Lehre.
Die ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur) führt Evaluation und Akkreditierung im Bereich von Studium und Lehre, Hochschulsteuerung und -management durch. Transparenz, Verfahrenssicherheit, bestmögliche Betreuung und gut begründete Beurteilungen von Lehre, Studium und Qualitätssicherung kennzeichnen die Verfahrensqualität externer Begutachtungen durch die ZEvA.
Die studentische Evaluation der Lehrveranstaltungen an der hochschule 21 ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung. Ziel ist ein regelmäßiges Feedback an die Dozierenden und die Verantwortlichen des Studiengangs über Stärken und Schwächen der Veranstaltungen. Dies bildet die Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Lehrangebots und eine Verbesserung der Studierbarkeit (Studien- und Prüfungsabläufe, Rahmenbedingungen etc.).
Der Wissenschaftsrat ist eines der wichtigsten wissenschaftspolitischen Beratungsgremien in Deutschland. Er berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in allen Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs. Die hochschule 21 ist zuletzt im Jahre 2017 durch den Wissenschaftsrat akkreditiert worden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Institutionelle Akkreditierung“. Unter der Voraussetzung der Erfüllung zweier Auflagen wurde eine Akkreditierung für 10 Jahre ausgesprochen. Es steht im Ermessen des Ministeriums, auf eine zukünftige weitere institutionelle Akkreditierung insgesamt zu verzichten. Den Bericht finden Sie hier.