Bewerbungsvoraussetzungen für Studienbewerbende aus dem Ausland
Zur Aufnahme eines Studiums an der hochschule 21 sind ein gültiges Visum, eine passende Hochschulzugangsberechtigung und ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Visum zum Studieren
Studienbewerbende erfahren bei der deutschen Botschaft/ dem deutschen Konsulat in ihrem Heimatland die aktuellen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen. Normalerweise dauert es einige Wochen, bis ein Visum ausgestellt werden kann. Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in der Bundesrepublik Deutschland studieren wollen (außer: Personen mit EU-Bürgerschaft, aus der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und den USA), benötigen dazu ein Visum für Studierende. Studierende mit Touristenvisum können nicht immatrikuliert werden.
Visum zum Bewerben
Nach Erhalt der vollständigen Bewerbungsunterlagen schickt "uni-assist" in Berlin eine Bewerbungsbestätigung zu, mit der ein „Visum zum Bewerben“ bei der deutschen Botschaft/ dem deutschen Konsulat beantragt werden kann. Das Visum zum Bewerben kann zusammen mit der Studienplatzzusage der hochschule 21 verwendet werden, um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende zu erhalten.
Hochschulzugangsberechtigung
Ausländische Studienbewerbende, die eine Zulassung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland beantragen, benötigen ein Sekundarabschlusszeugnis. "uni-assist" in Berlin prüft für die Hochschulen in Deutschland, ob der ausländische Schulabschluss mit dem deutschen Sekundarschulabschluss (Abitur) gleichwertig ist und die Möglichkeit besteht, sich unmittelbar zum Fachstudium zu bewerben.
Feststellungsprüfung und Studienkolleg
In einigen Ländern ist der Sekundarabschluss nur bedingt mit dem deutschen Abitur vergleichbar. Bewerbende mit einem Sekundarschulabschlusszeugnis aus diesen Ländern können sich nur dann um einen Studienplatz bewerben, wenn sie zusätzlich erfolgreich die "Feststellungsprüfung" abgelegt haben. Dieser Prüfung geht ein einjähriger Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg in Deutschland voraus.
Kurse am Studienkolleg
- T- Kurs für Architektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik und Mechatronik
- M- Kurs für Physiotherapie, Hebamme, Pflege
- W- Kurs für Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien
Der hochschule 21 ist kein Studienkolleg angegliedert. Informationen über Studienkollegs in Deutschland gibt es im Internet unter http://www.studienkollegs.de.
Bewerbende, die sich nicht sicher sind, ob ihr Sekundarschulabschluss direkt zum Studium berechtigt, können sich an das International Office wenden. Für eine detaillierte Beratung müssen die genaue Bezeichnung der Zeugnisse, das Abschlussjahr, die Staatsangehörigkeit und eventuelle Studienzeiten angegeben werden.
Sprachkenntnisse
Ausländische Studienbewerbende müssen bereits bei ihrer Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, da sie an der hochschule 21 keine Deutschkurse besuchen und Deutschprüfungen ablegen können.
Sprachnachweise
Die folgenden (und mit diesen vergleichbare) Nachweise werden von der hochschule 21 als ausreichend angesehen:
- Deutsches Abitur
- Abschlusszeugnis eines anerkannten deutschen Gymnasiums im Ausland mit Unterrichtssprache Deutsch
- Zeugnis über eine Studienabschlussprüfung an einer deutschen Hochschule
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II (der Kultusministerkonferenz)
- Zeugnis über "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (Ergebnis mindestens DSH 2)
- Test „Deutsch als Fremdsprache“ für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist.
- Bestandene Feststellungprüfung eines Studienkollegs in Deutschland
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, sofern das Prüfungsdatum zum Stichtag 31.12.2016 nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt
- Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
- Das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
Englisch
Studieninteressierte sollten zudem beachten, dass sie wegen englischsprachiger Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich auch über gute Englischkenntnisse verfügen müssen.
Dr. rer. nat.
Mariam Schmidt
- International Office
Montag bis Donnerstag
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- schmidt(at)hs21.de
- +49 4161 648-275