Förderung für Mitarbeitende der hochschule 21
Sie möchten als Mitarbeitende der hochschule 21 zur Internationalisierung beitragen? Über die Förderprogramme Erasmus+ und PROMOS hält das International Office der Hochschule interessante Möglichkeiten für eigene Auslandsaufenthalte, aber auch für Auslandserfahrung in Deutschland (durch Einladung ausländischer Dozenten und Unternehmensvertreter) für Sie bereit.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um Förderung und Auslandsaufenthalt:
Unter „Lehre mit Erasmus“ und „Fort- und Weiterbildung mit Erasmus“ finden Sie Details zu Fördermöglichkeiten über das Programm Erasmus+ und unter "Studienreisen mit PROMOS" zu Fördermöglichkeiten über das PROMOS-Programm, für die das International Office der hochschule 21 Fördermittel beantragt hat.
Die Mindest- und Maximalförderdauer für Auslandsaufenthalte variiert je nach Programm und Art des Aufenthaltes (mehr dazu unter „Lehre mit Erasmus“, „Fort- und Weiterbildung mit Erasmus“ und "Studienreisen mit PROMOS"). Die hochschule 21 unterstützt durch diese Förderangebote kurze Auslandsaufenthalte von ca. 2 bis 12 Tagen.
Lehre im Erasmus-Programm kann nur an den Erasmus-Partnerhochschulen der hochschule 21 gefördert werden. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken können Sie an jede am Erasmus-Programm teilnehmende Hochschule oder eine sonstige in einem anderen Programmland oder Partnerland ansässige Einrichtung gehen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.
Sie müssen bei der Bewerbung für Lehre oder Fort- und Weiterbildung im Ausland keine Sprachnachweise vorlegen. In den bilateralen Abkommen mit den Erasmus Partnerhochschulen sind jedoch für Lehre sprachliche Mindestvoraussetzungen angegeben, die zumeist im B2-Bereich der Stufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen liegen. Wenn Sie Ihr aktuelles Sprachniveau überprüfen möchten, können Sie dazu vorher im Internet kostenlose Selbsteinschätzungstestsmachen, damit Sie realistischer planen können.
Wenn Sie sich im International Office der hochschule 21 um Förderung über die Programme Erasmus+ und/oder PROMOS bewerben möchten, finden Sie Details zu den Bewerbungsfristen und den einzureichenden Unterlagen auf den Seiten „Lehre mit Erasmus“, „Fort- und Weiterbildung mit Erasmus“ und "Studienreisen mit PROMOS".
In der neuen Programmgeneration (2021-2027) wird das Vereinigte Königreich (UK) als Partnerland förderfähig sein, obwohl es nicht mehr mit dem Programm Erasmus+ assoziiert ist. Neu sind ab Januar 2021 die Visabestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich. Ab diesem Datum müssen Sie für Erasmus-Aufenthalte zu Lehre, Fort- und Weiterbildung ab einer Dauer von 1 Monat ein Visum beantragen, bis zu max. 1 Monat ist jedoch ein Aufenthalt ohne Beantragung eines Visums möglich. Ab dem 1.10.2021 können EU-Bürger/innen nur mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) einreisen.
Vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes sollten Sie für das Zielland außerdem die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zur Kenntnis nehmen. Eine gute Übersicht über die gesamte Sicherheitsvorsorge bietet dieses DAAD-Info-Blatt. Mit der Eintragung in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts "ELEFAND" (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland) werden Sie im Krisen- bzw. Katastrophenfall während Ihres Aufenthaltes schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen.
Im Internet gibt es diverse Plattformen, in denen Sie nach einer Wohnung suchen können, falls die aufnehmende Einrichtung im Ausland Sie bei der Suche nach einer Unterkunft nicht unterstützt. Es werden allerdings oft nur größere Städte aufgeführt.
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Bitte informieren Sie sich über die Erfordernisse im Gastland.
Der Abschluss folgender Versicherungen wird vom DAAD empfohlen:
• ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),
• Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
• Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),
• Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).
Darüber hinaus sollten Sie im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten.
Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dieser Adresse.
Dr. rer. nat.
Mariam Schmidt
- International Office
Montag bis Donnerstag
- Raum 402
- schmidt(at)hs21.de
- +49 4161 648-275