Lehre mit Erasmus+

Erasmus ("EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students") ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
 

Über das Erasmus+ Programm der EU haben Sie in puncto Lehre die Möglichkeit, 

  • selbst an Erasmus-Partnerhochschulen der hochschule 21 zu lehren,
    aber auch
  • Lehrende oder Mitarbeitende von Erasmus-Partnerhochschulen zur Bereicherung der Lehre an die hochschule 21 einzuladen.

 

Das Erklärvideo des DAAD bietet einen guten allgemeinen Überblick über Lehre mit Erasmus. 

Im Folgenden erfahren Sie Details zu den Rahmenbedingungen an der hochschule 21.  

Lehraufenthalte an Erasmus-Partnerhochschulen

Über Erasmus+ Programm können Sie als Mitarbeitende in der Lehre der hochschule 21 mit Erasmus-Fördermitteln für kurze Lehraufenthalte an eine der Erasmus+ Partnerhochschulen der hochschule 21 gehen.
Der Lehrendenaustausch muss in einem bilateralen Erasmus-Abkommen (Inter-Institutional Agreement) festgelegt sein.

Wer kann gefördert werden?
Hochschullehrende (z.B. Prof., Doz., WiMi) der hochschule 21

Was kann gefördert werden?
Lehraufenthalte, wie z.B.:

  • Seminare und Vorlesungen
  • Vorträge und Tutorien
  • Fachliche Betreuung/ Supervision von Studierenden
  • Beteiligung an Prüfungen
  • gemeinsame Veranstaltungen/Seminare

Wie lange dauert ein Lehraufenthalt?
Mind. 2 aufeinanderfolgende Arbeitstage, maximal - je nach bilateralem Erasmus-Abkommen - bis zu 7 Arbeitstage. Das verpflichtende Unterrichtspensum beträgt dabei 8 Stunden/ Woche. Bei Kombination von Lehrtätigkeit mit Fort- und Weiterbildung reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/ Woche und die Mobilität wird als Lehrtätigkeit organisiert. 

Wichtig dabei ist:

  • Diese Maßnahme soll Ihre berufliche Entwicklung fördern.
  • Ziel ist der Erwerb neuer und innovativer Lern- und Lehrpraktiken, die einen Mehrwert für die hs21 darstellen.
  • Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen.

Welche Förderung gibt es?
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Lehre beinhaltet:

  • einen Fahrtkostenzuschuss, der über einen EU-Rechner berechnet wird und
  • Aufenthaltskosten, die als festgelegte Stückkosten bezuschusst werden.

Im Projekt 2024 erfolgte aufgrund steigender Lebenshaltungskosten eine Neuzuordnung der Ländergruppen und somit der Pauschalen. 

Reisende, die ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren, indem sie den Großteil der Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten ein Top-up für "Green Travel" (bis Projekt 2024) bzw. individuelle Unterstützung in Form zusätzlich geförderter Reisetage. „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ bedeutet, dass emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraumes gilt der erste Tag, an dem Sie an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein müssen. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein müssen. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement zwischen entsendender Hochschule und Teilnehmenden geregelt. Reisetage werden an der hs21 bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Aus dem Mobilitätsprogramm muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten in Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Die tatsächliche Dauer Ihres Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Bei der Erasmus-Förderung von Lehre und Fort- und Weiterbildung wird wie folgt gewichtet:

  • Lehraufenthalte werden zum Erhalt der Partnerschaften vor Fort- und Weiterbildung berücksichtigt, danach kommt die Förderung von Unternehmenspersonal aus dem Ausland.
  • Eine wiederholte Förderung ist möglich, wird aber nach einer erstmaligen Förderung berücksichtigt.
  • Ansonsten ist der Zeitpunkt des Bewerbungseinganges ausschlaggebend.
  • Eine Doppelförderung aus EU-Mitteln muss ausgeschlossen sein.

Falls mehr Bewerbungen eingereicht werden als Fördermittel vorhanden sind, muss eine Auswahl durch International Office und einer Person aus der Hochschulleitung (Geschäftsführung oder Präsidium) erfolgen. Grundsätzlich soll die Förderung der Personalentwicklungsstrategie der Hochschule entsprechen und einen Mehrwehrt für die hochschule 21 darstellen.

Was sind die nächste Schritte?

  1. Ausschreibung 
    Die Ausschreibung mit Angabe einer Bewerbungsfrist für Mitarbeitende aus Lehre und Verwaltung erfolgt per E-Mail an alle Hochschulmitarbeitenden durch das International Office ein bis zweimal pro Jahr - je nach Ausnutzung des Förderbudgets.
  2. Bewerbung:
    Melden Sie innerhalb der genannten Bewerbungsfrist Ihr Interesse an eigener Förderung per E-Mail im International Office mit diesem Bewerbungsformular.

Einladung von Lehrenden der Erasmus-Partnerhochschulen

Möchten Sie die Kontakte zu einer Partnerhochschulen der hochschule 21 intensivieren?

Zur Bereicherung der Lehre an der hs21 und zur Förderung der "Internationalization at home", bietet Ihnen das Erasmus+ Programm außerdem die Möglichkeit, Lehrende, die Sie an Erasmus-Partnerhochschulen der hochschule 21 kennengelernt haben zu einem kurzen Lehraufenthalt (1 - 5 Tage) an die hochschule 21 einzuladen.

  • Eine Förderung für diesen Lehraufenthalt beantragen die Lehrenden an ihrer Heimathochschule.
  • Die Einladung der Lehrenden von Erasmus+-Partnerhochschulen kann außerhalb von Bewerbungsfristen erfolgen.
  • Bitte melden Sie Ihr Interesse daran frühzeitig im International Office mit Angaben zur Person sowie Dauer und Art des Lehraufenthaltes, um ein Einladungsschreiben der hochschule 21 und gegebenenfalls organisatorische Unterstützung dafür zu erhalten. 

Einladung von Mitarbeitenden aus Unternehmen

Haben Sie Interesse daran, die Zusammenarbeit der hs21 mit Wirtschaftsunternehmen aus Erasmus+ Programm- oder Partnerländern zu stärken?
Zur Bereicherung der Lehre an der hs21 und zur Förderung der "Internationalization at home", bietet Ihnen das Erasmus+ Programm zusätzlich die Möglichkeit, Mitarbeitende aus Unternehmen der Erasmus+ Programm- oder Partnerländer zur Lehre an die hochschule 21 einzuladen.

  • Eingeladenes Personal aus Unternehmen kann aus Erasmus-Mitteln ab dem ersten Tag gefördert werden.
  • Die Förderung besteht aus einem Fahrtkostenzuschuss, der über einen EU-Rechner berechnet wird und Aufenthaltskosten, die als festgelegte Stückkosten bezuschusst werden.
  • Die Einladung der Lehrenden von Erasmus-Partnerhochschulen kann außerhalb von Bewerbungsfristen erfolgen. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch das ausreichende Vorhandensein von Erasmus Fördermitteln.
  • Daher schicken Sie bitte für die Bewerbung um Förderung von Unternehmenspersonal aus Erasmus+ Programm- oder Partnerländern frühzeitig eine E-Mail an das International Office und geben Sie folgende Daten bei der Bewerbung an:

    Herkunftsland:
    Unternehmen:
    Name, Vorname:
    Dauer des Aufenthaltes in Buxtehude (von-bis):
    Geplante Aktivität an der hochschule 21:
    Kurze Beschreibung des Mehrwertes für die hochschule 21:
  • Sie erhalten vom International Office ein offizielles Einladungsschreiben sowie organisatorische Unterstützung.  

Haben Sie noch Fragen zu Ablauf und Förderunterlagen? 
Das International Office berät Sie gern. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.  


Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
 

Mariam Schmidt

Dr. rer. nat.
Mariam Schmidt

  • International Office

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