Praktikum mit Erasmus

Die einfachste Möglichkeit, während des Studiums Auslandserfahrung zu sammeln!

Für euch als Studierende der hochschule 21 gibt es attraktive finanzielle Unterstützung vom International Office für Studienaufenthalte über das Programm Erasmus+ ("EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students") der Europäischen Union.

Erasmus+ zielt darauf ab, teilnehmende Studierende und Absolventinnen und -Absolventen bildungsbezogen, beruflich und in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern.

Außerdem sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen unterstützt werden. Letztendlich leistet das Programm seinen Beitrag, die Ziele der EU in den Bereichen digitaler Wandel, nachhaltige Entwicklung und aktive Bürgerschaft zu verwirklichen.

Die Teilnehmenden werden über die Erasmus-Studierendencharta angemessen über ihre Ansprüche und Pflichten informiert. Diese spiegelt die Werte und Prioritäten des Programms wider und dient dazu die erfolgreiche Umsetzung ihrer Mobilität zu gewährleisten. 

Über das Programm "Erasmus +" können gefördert werden:

  • Praktika für Studierende und
  • Praktika für Absolventen

Grundsätzlich förderfähig sind Praktika in allen Erasmus+ Programm- und Partnerländern.

Erasmus+ Programmländer in der Europäischen Union (EU) sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 
Programmländer außerhalb der EU sind: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.

Das Vereinigte Königreich (UK) ist als Partnerland förderfähig, obwohl es nicht mehr direkt mit dem Programm Erasmus+ assoziiert ist. Neu sind ab Januar 2021 die Visabestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich. Ab diesem Datum gilt, dass für Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich ist. Nähere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des DAAD. Außerdem ist ab dem 1.10.2021 für EU-Bürger/innen die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich. 

Eine Liste der Erasmus+ Partnerländer findet ihr hier. 

Was ist für die Bewerbung um Förderung wichtig?

  • Praktikumsplatz im Ausland. Dieser ist nachzuweisen über das Praxisplatzformular.Ihr entscheidet selbst, in welcher Praxisphase ihr in welches Land gehen möchtet und welche fachlichen Schwerpunkte ihr bei der Wahl der aufnehmenden Einrichtung im Ausland legt.
  • aktueller Sprachnachweis über die Arbeitssprache im Praktikum.
  • Motivation.Warum habt ihr euch für dieses Land und diese aufnehmende Einrichtung entschieden?
  • aktueller Notenspiegel. 

 

Erasmus Förderung für ein Praktikum   

Als Studierende der hochschule 21 könnt ihr vom 1. Studienjahr an bis zu eurem Studienabschluss gefördert werden.

Im letzten Studienjahr könnt ihr euch auch für ein Absolventenpraktikum (möglich ist ein Kurz- oder ein Langzeitpraktikum) bewerben, das frühestens nach der Exmatrikulation beginnt und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss abgeschlossen sein muss. Generell werden aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes zunächst 90-tägige Absolventenpraktika gefördert, je nach Verfügbarkeit der Fördermittel ist aber ein Praktikum bis max. 180 Tage möglich. 

  • Die Teilnehmenden der Praktika müssen grundsätzlich in Vollzeit arbeiten. Vollzeit wird nach landestypischer Arbeitszeit interpretiert.
  • Das ausländische Unternehmen muss eine englischsprachige Webseite vorweisen können und
  • einen englischsprachigen Ansprechpartner haben, an den sich die Studiengangsleitung bei Fragen wenden kann.
  • Studierende müssen ihre physische Mobilitätsaktivität in einem Programm- oder Partnerland durchführen, das
    weder das Land der entsendenden Hochschule noch ihr Wohnsitzland während des Studiums ist.
  • Praktika bei EU-Institutionen sind nicht förderfähig. Praktika an deutschen Botschaften, Goethe-Instituten und deutschen Auslandsschulen sind förderfähig. 

Mögliche Praktikumsstellen findet man zum Beispiel hier
 

Praktikumsdauer

  • Langzeitmobilität (long-term mobility):
    • 60-180 Tage physische Mobilität, höchstens 360 Tage (während des gesamten Bachelorzyklus)
    • kann mit virtueller Komponente (blended mobility) gekoppelt werden
  • Kurzzeitmobilität (short-term blended mobility):
    • 5-30 Tage physische Mobilität ist gekoppelt mit virtueller Komponente von beliebiger Dauer und Umfang vor/während oder nach der physischen Komponente
    • es müssen mindestens 3 ECTS-Punkte (für virtuelle und physische Komponente zusammen) vergeben werden

“Blended Mobility”: Kombination aus physischer Mobilität und virtueller Phase, die vor, während (begleitend, nicht als Unterbrechung) oder nach der physischen Mobilität stattfindet. Die virtuelle Komponente kann weltweit Lernende online zusammenbringen, welche gemeinsam und zeitgleich Kurse besuchen und an Aufgaben arbeiten können, die studienrelevant sind und anerkannt werden. Studierende, die aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangsbedingter Umstände nicht in der Lage sind, eine langfristige physische Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken durchzuführen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren (short-term blended mobility). 

Förderung

  • Der monatliche Zuschuss wird nach Ländergruppen vergeben. Er liegt im Projekt 2023 (gültig bis 31.07.2025) je nach Ländergruppe für eine Langzeitmobilität zwischen 490€ und 750€ pro Monat für Praktikumsaufenthalte in Programmländern. Im Projekt 2024 erfolgte aufgrund steigender Lebenshaltungskosten eine Neuzuordnung der Ländergruppen und somit der Pauschalen. Im Falle einer Kurzzeitmobilität erhalten Studierende und Graduierte für die physische Mobilität bis zum 14. Fördertag der Mobilitätsmaßnahme 79 EUR pro Tag und vom 15. bis 30. Tag der Mobilitätsmaßnahme 56 EUR pro Tag (ab Projekt 2023). 

    Der Zuschuss wird als Pauschale gezahlt, 80% der Gesamtsumme erhaltet ihr vor der Abreise, 20% bei Einreichung der restlichen Unterlagen nach eurer Rückkehr. 

    Es kann eine Aufstockung der Förderung beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

    • umweltfreundliches Reisen (Green Travel): Reisende, die ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren, indem sie den Großteil der Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten ein Top-up für  (bis Projekt 2024) bzw. individuelle Unterstützung in Form zusätzlicher Reisetage. Das bedeutet, dass emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften. Für euer nachhaltiges Reisen könnt ihr gut den Interrail-Pass für Erasmus+ nutzen.  
    • Teilnehmende mit geringeren Chancen (fewer opportunities): Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist auch die Chancengleichheit.  Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende, die ein Auslandspraktikum mit Kind antreten und Erstakademiker können somit eine Zusatzförderung beantragen.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Leistung, Motivation, Sprachkenntnisse.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits ein Praxisplatz im Ausland vorliegen. 

Hier gibt es keine Bewerbungsfristen mehr  - eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Bewerbungsunterlagen

  1. Art des Praktikums

    a) Bewerbung Erasmus Langzeit-Praktikum (ab 60 Tage; als Scan-Kopie) oder

    b) Bewerbung Erasmus Kurzzeit-Praktikum (5-30 Tage, inkl. virtueller Komponente; als Scan-Kopie) oder

  2. Übersicht über eure bisherigen Studienleistungen (Notenspiegel als Scan-Kopie)
  3. Praxisplatzformular EN oder Praxisplatzformular DE (als Scan-Kopie)
  4. DAAD-Sprachzeugnis (als möglicher Sprachnachweis, als Scan-Kopie)

Online-Sprachtests

Für Erasmus+ Geförderte (Studierende, Praktikanten und Personal) ist die Teilnahme an einem Online-Sprachtest in der Arbeitssprache (Ausnahme: Muttersprachler) vor ihrem Auslandsaufenthalt nicht mehr verpflichtend. Dennoch besteht eine Verpflichtung zur allgemeinen Nutzung von OLS ("online language support")und somit zum Sprachenlernen. Wenn ihr im Rahmen von Erasmus+ für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt wurdet, übermittelt euch das International Office den Zugang zur Online-Sprachunterstützung.

Der OLS-Sprachkurs ermöglicht es Erasmus+ Geförderten ihre Fremdsprachenkenntnisse (mit einer physischen Aufenthaltsdauer von mindestens 14 Tagen) vor und während des Auslandsaufenthalts zu verbessern. Nach dem ersten Sprachtest können bei Interesse zusätzlich zu dem Sprachkurs in der Arbeitssprache weitere Sprachkurse in einer oder mehrerer Landessprachen absolviert werden. Sobald Studierende einen Sprachkurs in der Arbeitssprache begonnen haben, können keine Sprachkurse in der Landessprache mehr ausgewählt werden. 

Praktische Tipps und Informationen

Das Erklärvideo des DAAD gibt einen guten Überblick über ein Praktikum mit Erasmus-Förderung. 2021 ist das Übergangsjahr zu einem neuen Zyklus des Erasmus+ Programms (2021-2027). Praktische Tipps und Informationen rund um das neue Erasmus+ Programm gibt es bereits in der "Erasmus App" der Europäischen Kommission. Das Erasmus Student Network (ESN) ist eine internationale Studentenorganisation, die Austauschstudierenden die Integration vor Ort erleichtert. 

Mindestlohn bei Auslandspraktika: Als Praktikanten seid ihr im Ausland bei einer Praktikumslänge von über drei Monaten von der Mindestlohnregelung ausgenommen, wenn im Learning Agreement der Aufenthalt als Pflichtpraktikum gekennzeichnet ist. Handelt es sich nicht um ein Pflichtpraktikum, muss der Mindestlohn ab dem ersten Tag des vierten Monats gezahlt werden. Bei Absolventen-/Graduiertenpraktika muss der Mindestlohn ab dem ersten Tag des Praktikums gezahlt werden. 

 

Haftungsklausel: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

 

Mariam Schmidt

Dr. rer. nat.
Mariam Schmidt

  • International Office

Montag bis Donnerstag